Ein erweitertes Führungszeugnis gibt Aufschluss darüber, ob eine Person ein erhöhtes Potential mitbringt TäterIn zu werden oder nicht. Um gemeinsam an sicheren und achtsamen Strukturen zu arbeiten und Prävention weiterzuentwickeln, möchten wir durch die Einsichtnahme potentiellen TäterInnen schon vor dem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen den Zugang zu diesem Umgang verwehren und damit junge Menschen schützen.

Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von AMJ Veranstaltungen in Kontakt kommen, müssen also ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das betrifft zum Beispiel:

  • BetreuerInnen auf Musikfreizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien
  • WorkshopleiterInnen bei der Teilnahme von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • ChorleiterInnen, die Chöre im Rahmen von AMJ Veranstaltungen betreuen
  • Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeitende des Vorstands und der Geschäftsstelle, die im weitesten Sinne in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Familien kommen

Weitere Informationen dazu sind auf der Website des Bundesjustizamts (BfJ – Führungszeugnis) oder im Serviceportal Niedersachsen (Serviceportal Niedersachsen) zu finden.